Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Hier können Sie in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der E-Plus Service GmbH & Co. KG (nachfolgend "EPS" genannt) für Mobilfunklaufzeitverträge einsehen. Die AGBs sind gültig ab dem 10.03.2010. Zu diesen Bedingungen erbringt EPS Leistungen im Rahmen des Vertriebsprogramms „E-Seller” (nachfolgend „E-Seller Programm” genannt) an den Kunden, der für EPS Mobilfunkverträge der EPS sowie ggf. auch der simyo GmbH (simyo) an Endkunden vermittelt (nachfolgend „KUNDE” genannt)
A. Allgemeine Regelungen
1. Die E-Plus Service GmbH & Co. KG (im folgenden „EPS” genannt) erbringt ihre Leistungen im Rahmen des Vertriebsprogramms „E-Seller” (nachfolgend „E-Seller Programm” genannt) zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) an den Kunden, der für EPS Mobilfunkverträge der EPS sowie ggf. auch der simyo GmbH (simyo) an Endkunden vermittelt (nachfolgend „KUNDE” genannt). Die Geltung abweichender Bedingungen des KUNDEN ist ausgeschlossen, auch wenn EPS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten ab dem 10.03.2010.
2. Ein Anspruch auf Zulassung zum E-Seller Programm von EPS besteht nicht.
3. Der KUNDE ist im Rahmen des E-Seller Programms nicht verpflichtet, für EPS tätig zu werden. Es steht dem KUNDE frei zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang er tätig wird.
Es wird weder ein Arbeitsvertrag noch ein Handelsvertreterverhältnis zwischen den Parteien begründet. Im Zweifel beruft sich EPS ausdrücklich auf Paragraph 92b HGB (Handelsvertreter im Nebenberuf).
4. Änderung dieser Geschäftsbedingungen werden dem KUNDEN schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und werden sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim KUNDEN wirksam, sofern EPS bis dahin kein entsprechender Widerspruch des KUNDEN zugeht. EPS wird den KUNDEN mit der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruches besonders hinweisen. Falls der KUNDE einer Änderung widerspricht, gilt diese Vereinbarung einen Monat nach Eingang des Widerspruchs bei EPS als beendet, ohne dass es einer Erklärung durch EPS bedarf.
5. Der KUNDE ist damit einverstanden, dass EPS ihm Informationen über das E-Seller Programm oder Produkte der E-Plus Gruppe per Post, per E-Mail, per Telefon oder per SMS zusendet.
B. Teilnahmevoraussetzungen E-Seller Programm
1. Voraussetzung der Teilnahme des Kunden an dem E-Seller Programm ist,
1.1 dass EPS den Antrag des KUNDEN im Rahmen der Online-Registrierung durch Einrichtung eines Accounts und Einrichtung einer E-Seller-Internetseite unter einer eigenen E-Seller-Internetadresse annimmt und
1.2 der KUNDE das 18. Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und über ein Bankkonto verfügt.
2. Vom E-Seller Programm ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter der E-Plus Gruppe, Händler und Vertriebspartner von EPS oder simyo, sowie deren Angehörige.
C. Rechte von EPS
EPS ist berechtigt,
1. seine Produkte jederzeit zu ändern, EPS setzt den KUNDEN über derartige Änderungen in Kenntnis,
2. vom KUNDEN vermittelte Endkunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, der KUNDE deswegen keine Ansprüche gegenüber EPS geltend machen kann,
3. bei einem Verstoß gegen lit. D Ziffer 3.4 oder bei einem Verstoß gegen die Ziffern von lit. F den KUNDEN mit sofortiger Wirkung vom E-Seller Programm ausschließen und den Account des KUNDEN zu sperren, und
4. im Falle von Ziffer 3 von dem KUNDEN eine Vertragsstrafe in Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt schon zahlbaren aber noch nicht ausgezahlten Vergütung zu verlangen. EPS bleibt es vorbehalten, neben der Vertragsstrafe weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine geleistete Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche von EPS anzurechnen.
Soweit EPS nach den vorstehenden Ziffern Pauschalen zur Schadensabwicklung erhebt, kann der Kunde der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. EPS bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.
D. Rechte und Pflichten des KUNDEN
1. Der KUNDE ist nicht berechtigt,
1.1 im Namen der EPS Erklärungen jedweder Art abzugeben, und
1.2 denselben Vermittlungsvorgang mehrfach geltend zu machen.
2. Der KUNDE darf
2.1 nur aktuelle Werbemittel von EPS nutzen,
2.2 Bezeichnungen, Marken, Logos und Copyrights von EPS nur nach ausdrücklicher vorheriger Einwilligung durch EPS in der jeweils genehmigten Form verwenden, und
2.3 nur solche EPS-Produkte bewerben, die zu dem Zeitpunkt Bestandteil des E-Seller Programms sind.
3. Der KUNDE muss
3.1 jede von ihm durchgeführte Werbemaßnahme unter Nutzung anderer Werbemittel als der, die von EPS bereit gestellt werden, als eigene Maßnahme kenntlich machen,
3.2 fortlaufend im E-Seller Programm nachprüfen, ob die eingesetzten EPS-Werbemittel noch aktuell sind,
3.3 sämtliche wettbewerbsrechtliche Vorschriften einhalten,
3.4 für Direktmarketing-Maßnahmen per E-Mail sicherstellen, dass die ausdrückliche vorherige Einwilligung des Empfängers vorliegt, und
3.5 Änderungen seiner bei Anmeldung angegebenen Daten (E-Mailadresse, Telefonnummer, Kontaktadresse, Bankdaten) EPS unverzüglich mitteilen.
4. Der KUNDE ist damit einverstanden, dass EPS mit ihm per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnimmt, um ihm Informationen über das E-Seller Programm oder die Produkte zukommen zu lassen.
5. Der KUNDE ist berechtigt, auf seiner privaten Internetseite Werbung für EPS zu schalten, sofern er dazu die von EPS zur Verfügung gestellten Werbemittel unverändert nutzt.
E. Anspruch auf Vergütung, Abrechnung und Auszahlung
1. EPS zahlt an den KUNDEN pro erfolgreich vermittelten EPS-Mobilfunkvertrag bzw. im Auftrag vermittelten simyo Mobilfunkvertrag eine Vergütung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des E-Seller Programms. Die Preisliste gilt jeweils für einen bestimmten, in der Preisliste genannten Zeitraum und wird durch eine andere, nachfolgende Preisliste abgelöst.
2. Eine Mehrfach-Vergütung des KUNDEN ist unzulässig.
3. Der Vergütungsanspruchs entsteht, entweder indem
3.1 der geworbene Endkunde über die Werbung des KUNDEN mit der entsprechenden Verlinkung auf die dem KUNDEN zugeordnete Internetseite von EPS gelangt ist und dort online mit EPS bzw. simyo wirksam einen Mobilfunkvertrag abschließt, oder
3.2 der KUNDE im Namen und im Auftrag des Endkunden den Mobilfunkvertrag mit EPS bzw. simyo wirksam abschließt.
Weitere Voraussetzung des Vergütungsanspruchs ist, dass EPS dem Kundenauftrag eindeutig eine E-Seller-ID zuordnen kann.
4. Der Anspruch auf Vergütung besteht nicht, wenn der Mobilfunkvertrag unwirksam ist, oder der Endkunde innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss von einem gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht, oder der Endkunde das vorbezeichnete Widerrufs- oder Rückgaberecht danach noch bis zum 30. Tag nach Vertragsschluss ausübt und EPS bzw. simyo aus Kulanzgründen den Mobilfunkvertrag aufhebt.
5. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung ist drei Monate nach seiner Entstehung zur Zahlung fällig.
F. Inhaltliche Verantwortlichkeit
1. Sofern der KUNDE auf seiner eigenen von ihm betriebenen Internetseite Werbebanner, Werbung für EPS oder simyo oder Links zu EPS oder simyo Seiten einbindet, sichert der KUNDE EPS zu, dass seine Website, nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
2. Insbesondere stellt der Kunden sicher, dass seine Webseite folgende Kriterien erfüllt:
2.1 keine Inhalte und Werbetätigkeiten, die Rechte, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen;
2.2 keine Inhalte mit strafbarem, rechtswidrigem oder sittenwidrigem Inhalt;
2.3 keine Inhalte, die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, die rassistischer, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder ehrverletzende Äußerungen enthalten;
2.4 keine Inhalte, die Viren, Trojanische Pferde oder ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen;
2.5 keine Inhalte, die das Ansehen von EPS schädigen könnten.
3. Der KUNDE sichert darüber hinaus zu, dass er die oben genannten Inhalte weder speichert noch speichern lässt, verbreitet oder verbreiten lässt oder in Kenntnis des Inhalts auf solche Inhalte hinweist (insbesondere in Form so genannter Hyperlinks).
4. Der KUNDE wird seine Website inklusive der jeweiligen Subdomains sowie inhaltlich identischer Seiten unter anderer Domain regelmäßig stichpunktartig kontrollieren, um die Einhaltung der in den lit. F Ziffern 1 bis 3 genannten Zusicherungen sicherzustellen. Er wird insofern EPS unverzüglich darüber informieren, sobald Verstöße gegen die in den lit. F Ziffern 1 bis 3 genannten Verpflichtungen vorliegen.
5. Sollte EPS oder simyo wegen eines Verstoßes gegen die vorstehenden Pflichten von einem Dritten in Anspruch genommen werden, ist der KUNDE hierfür im Verhältnis zu EPS bzw. simyo allein verantwortlich und wird EPS bzw. simyo insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freistellen.
6. Der KUNDE wird seine Website mit einer Anbieterkennzeichnung im Sinne des § 5 TMG sowie im Falle einer redaktionellen Gestaltung mit einem Impressum nach den jeweiligen presse- bzw. medienrechtlichen Vorgaben versehen.
7. Der KUNDE stellt EPS bzw. simyo bzw. simyo von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten in lit. F beruhen. Weitergehende Ansprüche von EPS bzw. simyo bzw. simyo bleiben unberührt.
G. Markennutzung
1. EPS überträgt dem KUNDEN das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und jederzeit widerrufliche Recht zur Nutzung der Marken und Logos von EPS bzw. simyo zum Zwecke der Werbung.
2. Der KUNDE darf die zur Verfügung gestellten Werbemittel ausschließlich in der vereinbarten Weise wie im E-Seller Programm näher angegeben auf seiner Internetseite verwenden.
3. Mit Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, erlischt zugleich das Recht des KUNDEN zur Markennutzung. Der KUNDE ist nicht berechtigt, aus der Markennutzung im Falle des Widerrufs oder der Beendigung der Nutzung Ansprüche gegen EPS bzw. simyo geltend zu machen.
4. Im Falle einer Änderung der Marken oder Logos von EPS bzw. simyo ist der KUNDE verpflichtet, umgehend die Nutzung der bisherigen Marken und Logos einzustellen und eine Anpassung der Markennutzung vorzunehmen.
5. Der KUNDE verpflichtet sich, EPS unverzüglich über Angriffe Dritter und Verletzungen der Markenrechte von EPS oder simyo bzw. deren Vorbereitung zu informieren. Gleiches gilt, wenn der KUNDE wettbewerbswidrige Handlungen Dritter und insbesondere von Wettbewerbern zum Nachteil von EPS bzw. simyo feststellt.
6. Das Recht zur Markennutzung des KUNDEN umfasst nicht die Verwendung der Marken und Logos von EPS bzw. simyo für Internet-Kennungen/-Adressen (Domains).
7. Der KUNDE stellt EPS bzw. simyo von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten in lit. H beruhen. Weitergehende Ansprüche von EPS bzw. simyo bleiben unberührt.
8. Teilnehmern des E-Seller-Partnerprogramms ist es nicht gestattet, Keyword Advertising auf die Markennamen E-Plus, BASE, vybemobile sowie AY YILDIZ zu betreiben. Hierzu gehören auch Begriffe, die als Schreibfehler in Zusammenhang mit den zuvor genannten Markennamen verstanden werden könnten. Eine Zuwiderhandlung wird mit Ausschluss aus dem Programm und der Stornierung der generierten Verträge geahndet. Daneben behält sich die E-Plus-Gruppe rechtliche Schritte vor.
H. Haftung nach Telekommunikationsgesetz
1. Für die Haftung von EPS bzw. simyo ist zu unterscheiden zwischen der Haftung nach dem Telekommunikationsgesetz („TKG”) einerseits und Vertragsverletzungen andererseits. Hier ist die Haftung nach TKG geregelt.
2. Für Vermögensschäden, die nicht Folge einer Körper-, Gesundheits-, Lebens- oder Sachbeschädigung sind, haftet EPS bzw. simyo nach § 44a Telekommunikationsgesetz bis zu einem Betrag von EURO 12.500,00 pro Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern so ist die Haftung von EPS bzw. simyo gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Personen aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00), so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zu der Höchstgrenze von zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00) steht.
3. In den Fällen
- (a) einer Pflichtverletzung oder
- (b) der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise,
haftet EPS bzw. simyo, vorbehaltlich der nachstehenden Regelung in Ziffer 4, bei leichter (normaler) Fahrlässigkeit begrenzt auf den Umfang des typischen Schadens, mit dessen Eintritt EPS zum Zeitpunkt des Vertragschlusses vernünftigerweise rechnen konnte, bis zu einer Summe von bis zu EURO 12.500,00 pro Endnutzer. Ziffer 2 Sätze 2 bis 5 gelten entsprechend.
4. Ansonsten haftet EPS bzw. simyo gegenüber dem Kunden
- (a) nach dem Produkthaftungsgesetz,
- (b) bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens EPS bzw. simyo sowie bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EPS bzw. simyo für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
- (c) bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens EPS bzw. simyo oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EPS bzw. simyo für sonstige Schäden
jeweils im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unbegrenzt.
5. Im übrigen ist die Haftung von EPS bzw. simyo - gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.
6. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
I. Haftung für Vertragsverletzungen im Übrigen
Außerhalb des Anwendungsbereichs von lit. H richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen:
1. EPS bzw. simyo haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EPS bzw. simyo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
3. EPS bzw. simyo haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf EURO 12.500,00 und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00) je schadenverursachendes Ereignis beschränkt
4. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
J. Vertragslaufzeit
1. Der Vertrag über die Teilnahme am E-Seller Programm wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich zu kündigen.
3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für EPS liegt ein wichtiger Grund vor, wenn
- a) der KUNDE die Leistungen von EPS in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstößt oder entsprechender dringender Verdacht besteht,
- b) der Kunde gegen die in lit D Ziffer 3.4 und/oder gegen die in lit. F festgelegten Pflichten verstößt,
- c) sonstige wichtige Gründe bestehen.
4. Kündigungen des KUNDEN und solche von EPS müssen schriftlich, per Mail oder durch Betätigung der „Abmeldefunktion” im E-Seller Programm erfolgen.
K. Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht übertragbar.
3. Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EPS abtreten.
4. Gegen Forderungen von EPS kann der KUNDE nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5. Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. EPS ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
6. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften, welche Rechtsordnungen anzuwenden sind (Internationales Privatrecht, Art. 3 fort folgende des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
7. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Potsdam, März 2010
E-Plus Service GmbH & Co. KG
Edison-Allee 1
D-14473 Potsdam
Postfach
D-14425 Potsdam
Potsdam (AG Potsdam, HRA 2809 P); Persönlich haftender Gesellschafter: E-Plus Mobilfunk Geschäftsführungs GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39109), Geschäftsführer: Thorsten Dirks (Vorsitzender) Aufsichtsratsvorsitzender: Eelco Blok






